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Die Türkische Republik Nordzypern (TRNZ) verfügt über eigene Zollbestimmungen, die sich von denen der Republik Zypern und der Türkei unterscheiden.
Reisende, die in die TRNZ einreisen, dürfen persönliche Gegenstände und Gegenstände für den persönlichen Gebrauch zollfrei mitbringen, sofern die Gegenstände nicht für den Weiterverkauf oder kommerzielle Zwecke bestimmt sind.
Es gibt Beschränkungen hinsichtlich der Menge bestimmter Artikel, die zollfrei eingeführt werden können, beispielsweise Tabak, Alkohol und Kraftstoff. Die TRNC verbietet außerdem die Einfuhr bestimmter Artikel, darunter illegale Drogen, Schusswaffen und gefälschte Waren.
Reisende müssen möglicherweise bei der Einreise bestimmte Gegenstände deklarieren, und Zollbeamte haben das Recht, Gepäck und andere Gegenstände zu überprüfen, um die Einhaltung der Zollbestimmungen sicherzustellen.
Bei der Ausreise aus der TRNZ müssen Reisende möglicherweise am Flughafen oder am Grenzübergang eine Ausreisegebühr zahlen.
Es ist wichtig, vor der Reise in die TRNZ die neuesten Zollbestimmungen und -anforderungen zu prüfen, da diese Änderungen unterliegen können. Reisende sollten sich auch darüber im Klaren sein, dass die Mitnahme bestimmter Gegenstände, wie z. B. Lebensmittel oder Pflanzenprodukte, zusätzlichen Vorschriften und Beschränkungen unterliegen kann, um die Ausbreitung von Krankheiten oder Schädlingen zu verhindern.
Passagiere dürfen mitbringen in den folgenden Artikeln zoll- und zollfrei (nur für den persönlichen Gebrauch):
- Alkohol – 150 cl Spirituosen, Wein oder Bier
- Parfüms – 100 cl Parfüms oder Lotionen (eines davon)
- Tabakwaren – 400 Zigaretten oder 500 Gramm Rauchtabak
- Nichtkommerzielle Waren im Wert von 75 EURO sind kostenlos, für alle darüber hinausgehenden Waren können jedoch Gebühren anfallen
Artikel, die in Nordzypern kontrolliert werden
Die folgenden Artikel sind kontrollierte Artikel und können weder exportiert noch importiert werden.
- Kontrollierte Drogen (jeglicher Art)
- Schusswaffen und Munition (einschließlich Feuerwerkskörper)
- Altertümer
- Archäologische Güter
- Wilde Tiere
Der Export archäologischer Güter oder Antiquitäten aus Nordzypern ist verboten und die Mitnahme solcher Gegenstände wird mit hohen Geldstrafen und Gefängnisstrafen geahndet.