Es gibt drei wesentliche einmalige Steuern, die gezahlt werden müssen.
1. Die erste ist eine Stempelsteuer von 0.5 % (aktuell im März 2023), die innerhalb eines Monats nach Vertragsdatum auf alle Immobilien gezahlt wird.
2. Bei der zweiten Gebühr handelt es sich um 5 % Mehrwertsteuer, die nur entweder auf brandneue Immobilien (alle Neubauimmobilien) ODER auf einen Weiterverkauf fällig wird, bei dem der ursprüngliche Eigentümer die Mehrwertsteuer zuvor nicht bezahlt hat. Bei Weiterverkäufen, die als „Mehrwertsteuer bezahlt, Urkunde im Namen des Eigentümers“ verkauft werden, ist diese Gebühr nicht zu entrichten, wodurch Weiterverkäufe mit bezahlter Mehrwertsteuer steuerlich günstiger sind als Neubauimmobilien.
3. Die dritte Steuer ist die Steuer, die für die Übertragung der Eigentumsurkunde zu zahlen ist. Es gab kürzlich Änderungen an der „Transfer of Title Fee“-Steuer sowohl für Bürger Nordzyperns, der Türkei als auch für ausländische Käufer. Bis Februar 2023 betrug dieser 3 % bei einem Erstkauf und 6 % danach. Seit Februar 2023 ist dieser Wert für Bürger der Türkischen Republik Nordzypern und der Türkei auf 6 % und für ausländische Käufer auf 12 % gestiegen. Ein Grund für diese Erhöhung war die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Opfer des Erdbebens in Türkei sowie die Finanzierung der Immobilienkommission, die Immobilieneigentümer in Nordzypern durch die Zahlung von Entschädigungen vor künftigen Ansprüchen ehemaliger griechisch-zypriotischer Eigentümer schützt.
Die Hälfte dieses Betrags ist nun zum Zeitpunkt der Vertragsregistrierung fällig, der Restbetrag ist bei der Übertragung der Eigentumsurkunde zu zahlen.
Bitte wenden Sie sich an NCI, um Einzelheiten zu einer Treuhandkaufroute zu erfahren, mit der die Steuer auch für ausländische Käufer bei 6 % gehalten werden kann. Weitere Informationen zu diesen Steuern finden Sie in unserem Artikel KOSTEN FÜR DEN KAUF HIER.