Bevor die Eigentumsurkunde für die Immobilie auf Ihren Namen eingetragen werden kann, müssen Sie die sogenannte Eigentumsurkunde einholen Erlaubnis zum Kauf (in der Kurzschrift oft als P2P geschrieben) vom TRNC-Ministerrat. (Es kommt selten vor, dass dies abgelehnt wird – die einzige Situation liegt normalerweise vor, wenn der potenzielle Käufer in seinem Herkunftsland polizeilich registriert ist. Dieses Verfahren ist positiv, da es andere Einwohner der TRNZ schützt, indem es diejenigen mit einer kriminellen Vorgeschichte ausschließt.) Der Zeitrahmen für die Erlangung dieses Kaufvertrags beträgt derzeit etwa 6 bis 9 Monate. Während dieses Zeitraums ist Ihr Eigentum vollständig durch die Registrierung Ihres Kaufvertrags beim Grundbuchamt geschützt, die von Ihrem gesetzlichen Vertreter innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluss durchgeführt werden muss unterzeichnet. Wenn eine Klausel in den Vertrag aufgenommen wird, besteht die Möglichkeit, Ihre Immobilie vor dem Eigentumserwerb weiterzuverkaufen – eine Funktion, die viele Anleger nutzen.
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